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 Betreff des Beitrags: Böhmen und Mähren
BeitragVerfasst: Mo 3. Apr 2023, 18:25 
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Böhmen und Mähren

Das Protektorat Böhmen und Mähren
(tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit auf tschechoslowakischem Gebiet unter nationalsozialistischer deutscher Herrschaft, die von 1939 bis 1945 bestand. Sie umfasste das Territorium der Tschecho-Slowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands ans Reich, des Olsagebiets an Polen und slowakischer Landesteile an Ungarn infolge des Ersten Wiener Schiedsspruchs im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war. Nach der slowakischen Unabhängigkeitserklärung unterzeichneten der tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha und Außenminister František Chvalkovský in der Nacht vom 14. auf den 15. März 1939 unter massivem deutschen Druck einen Protektoratsvertrag. Die Wehrmacht marschierte in den frühen Morgenstunden des 15. März ein (die so genannte „Zerschlagung der Rest-Tschechei“). Das besetzte Gebiet wurde anschließend annektiert. In einem Führererlass erklärte Adolf Hitler es zu einem Teil des Großdeutschen Reiches mit begrenzter Selbstverwaltung. Der deutsche Reichsprotektor konnte jederzeit alle Beschlüsse der tschechischen Protektoratsregierung aufheben.

Mit der Errichtung des „Reichsprotektorats“ begann die Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik. Viele politische Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, sowie Emigranten und eine große Anzahl Juden wurden verhaftet. Die nationalsozialistische Herrschaft zielte kurzfristig auf die Ausbeutung der wirtschaftlichen Ressourcen und namentlich des Humankapitals der Bevölkerung durch NS-Zwangsarbeit. Langfristig war eine „Germanisierung“ des Gebietes, das in Deutschland als Inland besonderer Art galt,
geplant.
Von der Nachmünchener Republik zur schrittweisen Liquidierung der Tschechoslowakei
Durch das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 wurden die sudetendeutschen Gebiete von der Tschechoslowakei abgespalten und dem Deutschen Reich eingegliedert: der größte Teil bildete fortan den Reichsgau Sudetenland, weitere Gebiete wie der Böhmerwald und Teile Südmährens wurden dem Gau Bayerische Ostmark (später: Bayreuth) und den Reichsgauen Ober- und Niederdonau zugeschlagen. Schon im Oktober 1938 hatte Adolf Hitler das verbleibende tschechische Gebiet in einem Führerbefehl an die Wehrmacht als „Rest-Tschechei“ bezeichnet, die es zu erledigen gelte, und damit deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigte, das Münchner Abkommen einzuhalten.
Errichtung des Reichsprotektorats
Mit Hilfe eines Ultimatums an Jozef Tiso forcierte Hitler die Unabhängigkeitserklärung der Slowakei, die am 14. März 1939 erfolgte. Während Wehrmachtstruppen bereits Mährisch-Ostrau besetzten, reiste der tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha noch am selben Abend nach Berlin, wo ihn Hitler massiv unter Druck setzte und ihm eröffnete, der Einmarsch der deutschen Truppen sei unabwendbar. Hácha unterzeichnete in den frühen Morgenstunden des Folgetages ein ihm vorgelegtes Abkommen über den Schutz des tschechischen Volkes durch das Deutsche Reich. Die Wehrmacht rückte in Brünn und Prag ein („Zerschlagung der Rest-Tschechei“). Hitler traf am Abend des 15. März in Prag ein und proklamierte am folgenden Tag das Protektorat Böhmen und Mähren, das die überwiegend tschechisch besiedelten Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens (das historische Land Mähren-Schlesien) umfasste, als Teil des Großdeutschen Reiches. Die Bezeichnung Protektorat knüpfte an die Begrifflichkeit der deutschen Kolonialpolitik der 1880er Jahre an. Die Slowakische Republik unterzeichnete am 23. März 1939 einen vom Deutschen Reich diktierten „Schutzvertrag“ und wurde dadurch zum Satellitenstaat.
Das kurzfristige Ziel der nationalsozialistischen Besatzungspolitik lag in der Ausbeutung der tschechischen wirtschaftlichen Ressourcen für den Krieg. Langfristig beabsichtigten Frank und Heydrich eine „Germanisierung“ des Raumes in Verbindung mit der Vernichtung des tschechischen Volkes als ethnischer Einheit. Ziel der tschechischen Kollaboration war es, die eigenen Verluste so gering wie möglich zu halten; aus deutscher Sicht sollte der Widerstand der Tschechen gegen Besatzungsmaßnahmen geschwächt werden.
Widerstand gegen die deutsche Besetzung
Am 28. Oktober 1939, dem Jahrestag der tschechoslowakischen Unabhängigkeit, entlud sich der Widerstand der tschechischen Bevölkerung gegen die deutsche Besatzungsmacht in Massendemonstrationen und Streiks im ganzen Protektorat sowie insbesondere in Prag. Dabei wurde der Arbeiter Václav Sedláček erschossen und der Medizinstudent Jan Opletal schwer verwundet. Er starb am 11. November 1939 an seinen Verletzungen; bei seiner Beerdigung in Prag gab es große Unruhen. Am 17. November 1939 wurden neun Studenten von der Polizei erschossen, die der Rädelsführerschaft bei den Demonstrationen bezichtigt wurden. Über 1200 tschechische Studenten wurden im Konzentrationslager Sachsenhausen interniert, alle tschechischen Universitäten geschlossen („Sonderaktion Prag“). Neurath schaffte es auch in der Folge nicht, das Protektorat im Sinne Hitlers zu befrieden.
Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich wurde am 27. September 1941 zum Stellvertretenden Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ernannt. Von Neurath blieb formell Reichsprotektor, wurde aber beurlaubt. Heydrich erwarb sich durch die brutale Verfolgung des Widerstandes seinen Ruf als „Schlächter von Prag“. Nachdem er am 27. Mai 1942 durch ein Attentat in der sogenannten Operation Anthropoid schwer verwundet worden und am 4. Juni 1942 an den Folgen des Attentates gestorben war, erlebte das Reichsprotektorat eine erneute Terrorwelle durch die Nationalsozialisten, gedacht als Vergeltung für den Mord an Heydrich. 10.000 Tschechen wurden festgenommen, über 1300 getötet. Diese Zeit wird von den Tschechen die Heydrichiáda (dt. „Heydrichiade“) genannt. Besonders bekannt wurden die Massaker von Lidice (Liditz) am 10. Juni 1942 und von Ležáky am 24. Juni 1942. Die SS und Polizei zerstörten dabei ganze Ortschaften und ermordeten nahezu alle männlichen Einwohner. Die Frauen und Kinder wurden in Konzentrationslager eingeliefert. Am 3. Juli 1942 wurde der Ausnahmezustand aufgehoben, die Standgerichte zur Aburteilung verdächtiger Personen blieben jedoch auf unbestimmte Zeit weiter im Amt.
Das Protektorat wurde gezwungen, einen großen Beitrag zur deutschen Kriegswirtschaft zu verrichten. Die gut ausgebildete Arbeiterschaft und hochentwickelte Industrie konnte von Deutschland ausgenutzt werden. Da das Protektorat knapp außer Reichweite alliierter Bomber lag, konnte die tschechische Wirtschaft bis zum Kriegsende beinahe ungestört arbeiten und wichtige Kriegsgüter liefern. Bis zum 29. Oktober 1943 wurden sämtliche nicht kriegswichtigen Betriebe geschlossen.
Zum Kriegsschauplatz wurde Böhmen erst im Frühjahr 1945. Am 14. Februar 1945 bombardierten Flugzeuge der USAAF versehentlich die Stadt Prag, wodurch 700 Menschen starben. Im März 1945 wurden die Prager Vororte Libeň und Vysočany bombardiert, dabei starben über 350 Menschen. Am 25. April 1945 warfen US-Flugzeuge 638 t Brand- und Sprengbomben auf die Stadt Pilsen (Plzeň) und die dortigen Skoda-Werke. Dennoch richtete die Waffen-SS für die Ausbildung ihres militärischen Führungsnachwuchses in Prag noch im Juli 1944 eine SS-Junkerschule ein, die SS-Junkerschule Prag-Dewitz.
Böhmen und Mähren war während des Zweiten Weltkrieges Evakuierungsgebiet für die deutsche Kinderlandverschickung und Privatunterbringungen. Bevorzugte Orte für die Erweiterte Kinderlandverschickung waren die Kurorte Bad Podiebrad (Lázně Poděbrady) und Bad Luhatschowitz (Luhačovice).[
Bereits der Einmarsch der Wehrmacht wurde von der großangelegten „Aktion Gitter“ begleitet, bei der mehrere Tausend vermeintliche und tatsächliche politische Gegner, darunter Aktivisten der kommunistischen und der sozialdemokratischen Partei, aber auch deutsche Emigranten und zahlreiche Juden verhaftet wurden.
Im Protektorat lebten zunächst 118.000 Juden, von denen viele aus dem Sudetenland stammten und nach dem Münchner Abkommen ins Landesinnere geflüchtet waren. Die tschechische Verwaltung versuchte zunächst, eine eigene antijüdische Politik zu führen, doch bald zog das Reichsprotektoramt die entsprechenden Kompetenzen an sich, in dessen Propaganda der Antisemitismus eine zentrale Rolle spielte: So wurde etwa Edvard Beneš’ Exilregierung mit der „jüdischen Weltverschwörung“ in Verbindung gebracht, einer unter Nationalsozialisten verbreiteten Verschwörungstheorie. Die konkrete Verfolgungs- und Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten folgte dann demselben Muster wie in anderen besetzten Ländern: Die Juden wurden ihres Eigentums beraubt, ab Herbst 1941 wurden sie in Ghettos und KZs deportiert, die meisten ins Ghetto Theresienstadt, von wo die Überlebenden in die Vernichtungslager weitertransportiert wurden. 30.000 tschechische Juden konnten legal oder illegal fliehen, etwa 69.000 wurden ermordet. Arisierungen und Deportationen standen immer auch im Kontext der deutschen Besatzungspolitik, die auf eine Germanisierung der böhmischen Länder abzielte.
Viele der nicht der Wehrpflicht unterliegenden Tschechen wurden zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verpflichtet. Mehrere Ortschaften wurden als „Sühnemaßnahmen“ für Überfälle von Partisanen zerstört, so die Ortschaften Lidice, Ležáky, Ploština und zuletzt Javoříčko, deren Zivilbevölkerung ermordet wurde.
Ende der Protektoratsherrschaft und Einzug der tschechoslowakischen Regierung in Prag
Neben der tschechoslowakischen Exilregierung in London und den Widerstandsgruppen im Protektorat beziehungsweise in der Slowakei arbeiteten unentwegt auch tschechische und slowakische Kommunisten im Moskauer Exil auf die Wiedererstehung der Tschechoslowakischen Republik (ČSR) hin. Nachdem sich im Frühjahr 1945 in Kaschau unter dem Vorsitz Zdeněk Fierlingers eine provisorische tschechoslowakische „Regierung der Nationalen Front der Tschechen und Slowaken“ konstituiert hatte, beschloss diese am 5. April 1945 ein umfangreiches Programm für den Neuaufbau der Republik, das unter Punkt VIII–XI auch Regelungen über die Bürger deutscher und ungarischer Nationalität sowie deren Behandlung vorsah. Durch den Prager Aufstand, der am 5. Mai 1945 begann und sich gegen die deutsche Besatzung wandte – es waren immerhin noch 80.000 Soldaten der Heeresgruppe Mitte, mehrere SS-Divisionen und zentrale Gestapo-Dienststellen im Protektorat stationiert –, wurde die Protektoratsregierung gestürzt. Der Aufstand war de facto am 8. Mai beendet. Erst am 9. Mai 1945 marschierten die sowjetischen Truppen in Prag ein. Unmittelbar nach der Befreiung der ČSR, an der neben der Roten Armee auch US-Streitkräfte sowie tschechische und slowakische Aufständische beteiligt waren, wurde diese in ihren alten Grenzen unter Einschluss des Sudetengebiets wiedererrichtet, jedoch musste der Staat im Juni 1945 das von der Sowjetunion beanspruchte Gebiet der Karpatoukraine abtreten.
Die Westalliierten verzichteten darauf, das Protektorat zu besetzen und blieben mit ihren Truppen hinter der Linie Karlsbad–Pilsen–Budweis, diese Aufgabe fiel der Roten Armee zu. Am 10. Mai zog die Regierung Fierlinger in Prag ein. Die Rote Armee verließ noch 1945 die Tschechoslowakei.
Rechtliches
Das Protektorat Böhmen und Mähren wurde einem Führererlass vom 16. März 1939 folgend als unmittelbares Reichsgebiet dem damaligen Großdeutschen Reich einverleibt, d. h. in der nationalsozialistischen Konzeption war es integraler Bestandteil des Deutschen Reiches. Die nationalsozialistische Rechtswissenschaft hatte Mühe, das Protektorat begrifflich zu fassen und die deutsche Herrschaft zu legitimieren: Der Rechtswissenschaftler Wilhelm Grewe erörterte zwar ausführlich die rechtliche und historische Bedeutung eines Protektorates und sprach von einer „neuen Sinnerfüllung“ dieses Instituts. Eine völkerrechtliche Untermauerung des deutschen Vorgehens in Böhmen und Mähren lieferte er aber nicht, sondern rechtfertigte es lediglich durch ein angeblich natürliches Recht des Stärkeren, das auch zwischen den Staaten gälte.
Ein völkerrechtliches Protektoratsverhältnis lag daher nicht vor. Die tschechoslowakische Zustimmung zu einem Protektoratsvertrag war zuvor unter Androhung militärischer Gewalt völkerrechtswidrig erzwungen worden. Mithin handelte es sich um eine „atypische Erscheinungsform“,] welche aus einer Annexion entstand, die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte. Tschechischerseits wird es auch als das „besetzte tschechische Gebiet“ bezeichnet.
Die volksdeutsche Bevölkerung erhielt sofort die Reichsbürgerschaft und unterstand nur der deutschen Gerichtsbarkeit, die Nichtdeutschen (Tschechen und Juden, auch wenn Letztere deutscher Herkunft waren) hingegen wurden zu Protektoratsangehörigen mit minderen Rechten herabgestuft, die der dortigen Gerichtsbarkeit unterstellt seien. Hitler erklärte, dass sich das Protektorat des Deutschen Reiches „selbst verwalte, jedoch im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches“.
Formal verfügte das Protektorat damit über das Recht zur Selbstverwaltung und über eine beschränkte eigene Legislative. Selbst eine eigene Streitmacht mit dem Namen „Regierungstruppe des Protektorats Böhmen und Mähren“ wurde gegründet, die zwar nicht in die Kommandostruktur der Wehrmacht eingebunden war, aber von einem deutschen Verbindungsstab überwacht wurde. Auch blieb der bisherige Staatspräsident Hácha als nominelles „Oberhaupt der autonomen Verwaltung“ im Amt. Aber alle Maßnahmen der tschechischen Protektoratsregierung konnten vom Hitler direkt unterstellten deutschen Reichsprotektor in Böhmen und Mähren aufgehoben, alle Gesetze, Verwaltungsmaßnahmen oder Gerichtsurteile ausgesetzt werden. Die tatsächliche Macht übte dennoch nicht der erste Reichsprotektor, Konstantin von Neurath, aus, sondern SS-Funktionäre wie der mit dem Titel eines Staatssekretärs bedachte Polizeichef und spätere Staatsminister Karl Hermann Frank sowie der seit September 1941 amtierende stellvertretende Reichsprotektor Reinhard Heydrich. Die tschechische Protektoratsregierung blieb auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt, so dass es sich beim „Protektorat“ um ein „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“ handelte, dessen Errichtung die beginnende Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik markierte.
Politik
Mit der Errichtung des Protektorats im März 1939 wurden alle politischen Parteien verboten und durch die „Nationale Gemeinschaft“ (Národní souručenství) als einzig zugelassener Einheitspartei ersetzt. Sie wurde bis 1942 von einem Präsidium (Výbor národního shromáždění), danach von einem Führer (Vůdce) geleitet.
„Staatspräsident“ (Státní Prezident) unter deutscher Oberherrschaft war von 1939 bis 1945 der bisherige, ab November 1938 amtierende tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha (1872–1945), Ministerpräsident zunächst der ab 1. Dezember 1938 amtierende Rudolf Beran (Regierung Rudolf Beran II). Er wurde am 27. April 1939 von Alois Eliáš abgelöst (Regierung Alois Eliáš). Eliáš wurde kurz nach Heydrichs Ernennung verhaftet und am 2. Oktober 1941 wegen „Hoch- und Landesverrats“ – er hatte Kontakt zu Mitgliedern der Exilregierung unter Edvard Beneš im britischen Exil – zum Tode verurteilt. Nachdem Heydrich den Folgen eines Attentats erlag, wurde das Urteil im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen am 19. Juni 1942 durch Erschießen vollstreckt. Ab 19. Januar 1942 führte Jaroslav Krejčí die Regierung. Letzter Regierungschef war von Januar bis Mai 1945 der ehemalige Prager Polizeichef Richard Bienert. Er wurde am 5. Mai 1945 auf dem Weg zum Rundfunk verhaftet, als er während des Prager Aufstands offiziell das Ende des Protektorats verkünden wollte. Bienert wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, im Mai 1947 aus der Haft entlassen und starb am 2. Februar 1949.
Die tschechische Regierung im Reichsprotektorat bestand neben dem Ministerpräsidenten (Předseda vlády) und den Ministern für Inneres und Justiz aus weiteren Mitgliedern mit Ressorts für Erziehung, Finanzen, Gesundheit, Handel, Landwirtschaft und Öffentliche Arbeiten. Die Zuständigkeiten für Außenpolitik und Verteidigung blieben der Besatzungsmacht vorbehalten. Der ehemalige Außenminister der Tschechoslowakei, František Chvalkovský, wurde Minister ohne Geschäftsbereich und Ständiger Vertreter des Protektorats in der Reichshauptstadt Berlin.
Reichsprotektor
Die Interessen des Deutschen Reichs gegenüber der Protektoratsregierung und damit die eigentliche Regierungsgewalt im Reichsprotektorat übernahm der Reichsprotektor als direkter Vertreter Hitlers. Seine außergewöhnliche dienstliche Stellung verlor jedoch mit der Zeit an Bedeutung:
16. März 1939 bis 20. August 1943 Konstantin Freiherr von Neurath, ehemaliger Reichsminister des Auswärtigen und bis 1943 Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Von Neurath trat sein Amt am 5. April 1939 an und wurde am 27. September 1941 – offiziell „aus gesundheitlichen Gründen“ – beurlaubt.
27. September 1941 bis 30. Mai 1942 Reinhard Heydrich, zugleich weiterhin Chef des RSHA, der als Neuraths Stellvertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt und mit allen Vollmachten des Reichsprotektors ausgestattet wurde
31. Mai 1942 bis 20. August 1943 Kurt Daluege, zugleich Chef der Ordnungspolizei im Reichsministerium des Innern (nach dem Attentat auf Heydrich, der am 4. Juni 1942 starb, ebenfalls Stellvertretender Reichsprotektor)
20. August 1943 bis 5. Mai 1945 Wilhelm Frick, ehemaliger Reichsminister des Innern
Als Leiter der Protektoratsverwaltung amtierte als Staatssekretär beim Reichsprotektor bzw. (ab 1943) als Deutscher Staatsminister für Böhmen und Mähren: 1939–1945: Karl Hermann Frank, zugleich Höherer SS- und Polizeiführer im Protektorat.
Deutsches Staatsministerium für Böhmen und Mähren
Das Deutsche Staatsministerium für Böhmen und Mähren wurde am 20. August 1943 errichtet, der Staatsminister Hitler persönlich unterstellt und im Rang anderen Reichsministern gleichgestellt. Er hatte „die die Wahrung der Reichsinteressen umfassenden Regierungsgeschäfte in eigener Verantwortung“ wahrzunehmen. Zugleich wurden der Reichsprotektor Konstantin Freiherr von Neurath sowie der stellvertretende Reichsprotektor Kurt Daluege ihrer Ämter enthoben und Wilhelm Frick zum Reichsprotektor ernannt. Sein Amt des Reichsprotektors verlor fast alle Kompetenzen, er fungierte nur noch als „Vertreter des Führers in dessen Eigenschaft als Staatsoberhaupt“. Der sudetendeutsche Frank behielt sein Amt als Höherer SS- und Polizeiführer.
Frank sorgte nach seiner Ernennung am 25. August 1943 dafür, dass die dem Protektorat zugestandene autonome Selbstverwaltung mit einem Präsidenten („Oberhaupt des Protektorates“) und einer eigenen Regierung, die zuvor schon nur über sehr beschränkte Handlungsfreiheit verfügt hatte, völlig bedeutungslos wurde.
Wehrmacht
Das Protektoratsgebiet bildete den Wehrkreis Böhmen und Mähren (Prag), dessen Befehlshaber war mit Stab in Prag stationiert; diesem unterstanden die Division z. b. V. 539 in Prag (für Böhmen) und Division z. b. V. 540 in Brünn (für Mähren), sowie die Kommandanturen Prag, Pilsen und Brünn, außerdem der „Deutsche Verbindungsstab bei der Regierungstruppe des Protektorats Böhmen und Mähren“. Der Wehrkreisbefehlshaber (Heer) war in Personalunion Wehrmachtbevollmächtigter beim Reichsprotektor.
Verwaltungsstruktur und Einwohner
Das Territorium des Protektorats wurde in 35 Oberlandratsbezirke – 23 in Böhmen (země Česká) und zwölf in Mähren (země Moravská) – neu gegliedert. Der Oberlandrat war die untere Ebene der deutschen Kommunalverwaltung im Protektorat. Ihre Stellen waren nach der „Zerschlagung der Rest-Tschechei“ von den Chefs der Zivilverwaltungen zunächst provisorisch als Nebenstellen des Reichsprotektors eingerichtet worden. Ab 1. September 1939 galten sie endgültig als unterste (deutsch besetzte) Stufe der Reichsverwaltung im Protektorat. Jeder Oberlandratsbezirk umfasste mehrere politische Bezirke, in denen der Vorgesetzte als Kontroll- und Verwaltungsorgan der Stadt- und Bezirksbehörden tätig war. Im Laufe der Zeit wurden Deutsche sowie tschechische Kollaborateure zu Leitern in mehreren Bezirksämtern und Großstädten ernannt, weshalb die direkte Überwachung ihrer Verwaltungstätigkeiten durch die Oberlandräte nicht mehr erforderlich war. Da die Anzahl ihrer Aufgaben zurückging, legte man einige Oberlandratsbezirke zusammen: So war Böhmen im Jahr 1940 noch in zwölf und Mähren in sieben Oberlandratsbezirke gegliedert, 1941 waren es in Böhmen zehn und in Mähren fünf Oberlandratsbezirke.
Ab 15. Juni 1942 wurden viele Aufgaben und Befugnisse der Reichsverwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren auf Behörden der autonomen Verwaltung in Böhmen und Mähren als Reichsauftragsverwaltung, d. h. auf die Statutarstädte, politischen Bezirke, Polizeidirektionen usw. übertragen. Alle diese tschechischen Behörden hatten mittlerweile auch die deutsche Leitung oder eine deutsche Abteilung, sodass nunmehr bis zur Bezirksebene deutsch „durchregiert“ werden konnte (z. B. Ende 1942: von 23 politischen Bezirken Mährens hatten nur fünf tschechische Bezirkshauptmänner). Die Oberlandräte bestanden fort, allerdings nur noch als reine Aufsichtsbehörden. Deshalb wurde ihre Zahl drastisch reduziert: vier in Böhmen und drei in Mähren. Reduziert wurde auch die Zahl der Bezirksbehörden.
Das Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren hatte 1940 etwa 7.380.000 Einwohner, von denen rund 225.000 Deutsche (3,3 %) waren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Böhmen und Mähren
BeitragVerfasst: Mo 3. Apr 2023, 18:38 
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Böhmen und Mähren

Peter Parler (auch Peter von Gemünd, Parlerius, Parlerz und auf Tschechisch Petr Parléř) (* 1330 oder 1333 in Schwäbisch Gmünd; † 13. Juli 1399 in Prag) aus der Familie Parler war ein deutscher Bildhauer und einer der bedeutenden Dombaumeister des Mittelalters. Seine Bauwerke gehören der Gotik an. Seit etwa 1356 lebte er in Böhmen, vor allem in Prag, wo er seine berühmtesten Werke schuf.
Werk
Peter Parlers berühmteste Schöpfung ist der Veitsdom, zu dem ihn Kaiser Karl IV. von Schwäbisch Gmünd nach Prag als Dombaumeister berufen hatte, nachdem dieser 1356 einige Tage in Schwaben und auch in Gmünd verbracht hatte, wo Peter Parler an der Kreuzkirche arbeitete. Er übernahm in Prag die Dombaumeisterstelle des verstorbenen Dombaumeisters Matthias von Arras. Im Jahre 1358 erhielt er den Auftrag zum Bau der Karlsbrücke über die Moldau. Sie war mit 16 halbrunden Bogen von 25 Metern Spannweite ein technisches Meisterwerk ihrer Zeit – eine Bauleistung, die bis dahin nicht für möglich gehalten wurde. Die Brücke konnte in der Zeit von Peter Parler fertiggestellt werden und prägt seither das Gesicht Prags. Sein Vater Heinrich Parler der Ältere, sein Bruder Johann und er waren maßgeblich am Bau des Heilig-Kreuz-Münsters zu Schwäbisch Gmünd beteiligt. Sie ist die größte gotische Hallenkirche Südwestdeutschlands.
Peter Parlers Genie zeigt sich nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch darin, wie er den französischen Kathedralengedanken weiterentwickelte. Er war darin seiner Zeit weit voraus und beherrschte die seltene Kunst, „Lebensfreude in Architektur umzuwandeln“.
Er vollendete den Bau der Burg Karlstein, den Matthias von Arras 1334 begonnen hatte, ohne Planungsunterlagen hinterlassen zu haben. Er merzte dabei die Baumängel aus, die andere Baumeister vier Jahre lang vor ihm geschaffen hatten. Außerdem erbaute er die Stadtkirche in Kolín an der Elbe und den Karlshof in Prag. Einige Quellen halten ihn auch für den Autor der Pläne bis zur Höhe der Arkaden für den Dom der heiligen Barbara in Kuttenberg, dessen Bau von seinem Sohn Johann Parler in Angriff genommen wurde. Mit Peter Parler arbeitete auch sein älterer Sohn Wenzel Parler.
Zahlreiche kleinere Bauten, die er entweder selbst leitete oder durch seine Schüler ausführen ließ, entstanden über die Grenzen Böhmens hinaus bis nach Schlesien und in die Lausitz und auch in Mähren und in der bayerischen Oberpfalz.
Neben den Bauaufgaben zeichnete sich Peter Parler als Bildhauer, Ziseleur, Modelleur und Maler aus. Er gründete in Böhmen eine Bildhauerschule. Seine erste eigenhändig ausgeführte Figur scheint die des um 1360 vollendeten Heiligen Wenzel zu sein, die mit seinem Zeichen signiert ist und sich im Veitsdom befindet. Das für den Kardinal und Erzbischof Johann Očko von Wlašim errichtete Grabmal aus Marmor zeigt die perfekte Beherrschung der Technik und des Materials. Des Weiteren werden Parler und seiner Bildhauerschule eine Reihe von Fürstengrabmälern und weitere Arbeiten, wie die Madonna mit dem Spatz in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Glatz, zugeschrieben, während die Figur des Königs Ottokar I. ausschließlich aus seiner Hand stammen soll. Das Chorgestühl von ihm ist bei einem Brand im Jahre 1541 vernichtet worden. Im Domschatz befinden sich durch ihn hergestellte Reliquienbehältnisse im gotischen Stil, die so einmalig waren, dass sie von anderen hunderte von Malen nachgebildet wurden. Bei seinen gemalten Bildwerken beschränkte er sich auf polychrome Ausmalungen seiner Skulpturwerke.
Die Burg Karlštejn (deutsch Burg Karlstein und Burg Carlstein, tschechisch auch Karlův Týn) befindet sich in der Gemeinde Karlštejn rund 30 km südwestlich von Prag in Tschechien. Die ursprünglich böhmische Höhenburg wurde von Kaiser Karl IV. erbaut und beherbergte nach der Fertigstellung bis 1421 die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches.


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Peter Johann Brandl (* 24. Oktober 1668 in Prag; † 24. September 1735 in Kuttenberg; auch Brandel oder Prantl, tschechisch Jan Petr Brandl) war ein böhmischer Barockmaler.
Ausbildung und Erfolg
Brandl war von 1685 bis 1691 Schüler des Prager Hofmalers Christian Schröder. Hier lernte er die Werke holländischer und italienischer Meister kennen. Sein Vorbild war jedoch der Maler Karl Skreta (Karel Škréta). Die ersten Porträts, mit denen er bald bekannt wurde, fertigte er mit 19 Jahren an. Es folgten Aufträge kirchlicher Institutionen für religiöse Werke, mit denen er sich großes Ansehen erwarb. Seit 1694 war er Meister der Altstädter Malerzeche. Zu seinen Werken zählen Porträts, Genrebilder, religiöse Darstellungen und Bilder aus der Mythologie. Er wird – neben Wenzel Lorenz Reiner – als der bedeutendste Maler der Blütezeit des böhmischen Barocks bezeichnet. Einer seiner Schüler war Christian Philipp Bentum.
In seinen Bildern wählte er dramatische Inszenierungen, die er mit Lichtquellen und Schattierungen kombinierte. Die lebendige Charakteristik seiner Persönlichkeiten erlaubte es ihm, genaue Porträts zu malen. J. Q. Jahn schrieb über ihn: „Er modellierte ganze Figuren und Gruppen von Figuren im Schlamm, damit er ihnen die Brechung des Lichts und die Schattenspiel ablesen konnte.“
Herkunft und Familie
Johann Peter Brandl war der Sohn wohlhabender Eltern. Sein Vater war Schneider und Gastwirt, vermutlich deutscher Herkunft, seine Mutter Alžběta Hrbková entstammte einer Bauernfamilie aus Přestanice. Er besuchte zunächst das Jesuitengymnasium. Mit 33 Jahren heiratete er die Tochter eines Malers, mit der er drei Kinder hatte, die er jedoch später verließ. Sein Sohn Anton war Kupferstecher. Obwohl er für seine Werke gut entlohnt wurde, lebte er in ungeordneten finanziellen Verhältnissen und führte ein unstetes Leben. So musste er z. B. für die Ausführung des Auftrags des Grüssauer Hauptaltarbildes erst durch den Klosterabt aus dem Königgrätzer Schuldgefängnis losgekauft werden.
Gegen Ende seines Lebens ließ sich Brandl in Kuttenberg nieder, wo er – trotz des großen künstlerischen Erfolges – verarmt gestorben sein soll. Sein Grab befindet sich in der dortigen Marienkirche.
Der Künstler ist ein entfernter Vorfahr des zeitgenössischen österreichischen Malers Herbert Brandl und des zeitgenössischen amerikanischen und schweizerischen Maler Mark Staff Brandl.


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Rosenbergkatalog Nummer 1c = 1 Krone 1940
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Rosenberg Katalog Nummer 557 a und b Reihe A001 bis A057 (bei mir die höchste Nummer).


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 Betreff des Beitrags: Re: Böhmen und Mähren
BeitragVerfasst: Mi 12. Apr 2023, 11:47 
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Böhmen und Mähren

Staatsnoten für das Protektorat Böhmen Mähren 1940 - 1944

Weltkatalog Nummer 3 = 1 Krone 1940
Rosenberg Katalog Nummer 558a - Serien A, B, C, D und H


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 Betreff des Beitrags: Re: Böhmen und Mähren
BeitragVerfasst: Mi 12. Apr 2023, 11:53 
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Böhmen und Mähren

Staatsnoten für das Protektorat Böhmen Mähren 1940 - 1944

Weltkatalog Nummer 3 = 1 Krone 1940
Rosenberg Katalog Nummer 558b+c - Serien A, B, C, D und H
Perforation SPECIMEN sind keine Muster, sind nachträglich nach Entwertung perforiert worden.
Perforation NEPLATNE sind echte Muster


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 Betreff des Beitrags: Re: Böhmen und Mähren
BeitragVerfasst: Mi 12. Apr 2023, 14:01 
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Staatsnoten für das Protektorat Böhmen Mähren 1940 - 1944

Weltkatalog Nummer 4 = 5 Kronen 1940
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