Bundesrepublik Deutschland - BRD - Bank deutscher Länder
Am 21. Juni 1948 wurde die Deutsche Mark mit der Währungsreform in den Umlauf gesetzt. 75 Jahre sind seit dieser Zeit vergangen und ich durfte in meinem Leben, das Leben der Deutschen Mark hautnah miterleben. Die Bezeichnung „Deutsche Mark“ für die neue Währung der Trizone knüpfte an die traditionelle deutsche Währungseinheit Mark an. Sie wurde auf Vorschlag des amerikanischen Offiziers Edward A. Tenenbaum, der als Assistent des Finanzberaters von Militärgouverneur Lucius D. Clay fungierte, auf Konferenzen der Besatzungsmächte einstimmig akzeptiert. Tenenbaum, der einer polnisch-jüdischen Familie entstammte und 1942 in Yale über Nationalsozialismus und internationaler Kapitalismus promoviert hatte, war überdies einer der führenden theoretischen Köpfe und Vorbereiter der Währungsreform von 1948. Seine Bedeutung als „Vater der D-Mark“ ist in der deutschen Öffentlichkeit kaum bekannt und wurde erst relativ spät in den Geschichtswissenschaften gewürdigt. Die Banknoten der ersten Serie (etwa sechs Milliarden Mark) wurden in den USA gedruckt und in der streng geheimgehaltenen Operation „Bird Dog“ über Bremerhaven nach Deutschland transportiert. Die Geldscheine trugen noch keinen Namen der ausgebenden Bank und enthielten keine Angaben über den Ausgabeort und das genaue Ausgabedatum. Diese optisch stark an den US-Dollar erinnernden Banknoten wurden dann mit der Währungsreform am 20. Juni 1948 durch die Bank deutscher Länder unter der Hoheit der westlichen Alliierten herausgegeben. Vier Tage später wurde die Deutsche Mark in den West-Sektoren Berlins eingeführt, jedoch waren diese Banknoten mit einem Stempel und/oder einer Perforation „B“ gekennzeichnet. Die Nennwerte dieser Serie waren ½, 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 Mark, wobei es zwei verschiedene Motive für die 20- und 50-Mark-Banknote gab. Einführung der Deutschen Mark Infolge des Zweiten Weltkriegs war das bisherige Zahlungsmittel, die Reichsmark (RM), zur weiteren Verwendung kaum noch geeignet, da keine volkswirtschaftliche Deckung mehr bestand und das Vertrauen in die Währung zerrüttet war. Neben der Reichsmark hatte sich in den Nachkriegsjahren eine „Zigarettenwährung“ etabliert, das heißt, viele Menschen bevorzugten einen direkten Warentausch. Da sich die Interessen der alliierten Besatzungsmächte bezüglich der weiteren Entwicklung ihrer Besatzungszonen zunehmend unterschieden, verfolgten die westlichen Besatzungsmächte (USA, Großbritannien und Frankreich) eigene Ziele, unter anderem die Einführung einer stabilen Währung, was durch eine Währungsreform geschehen sollte. Dieser Plan unterlag strengster Geheimhaltung; wesentliche Teile wurden im sogenannten „Währungskonklave“ erarbeitet. Dazu wurden im Haus Posen in Rothwesten (Fuldatal) vom 21. April bis 8. Juni 1948 elf deutsche Vertreter von Banken sowie Wirtschaftswissenschaftler versammelt und interniert, erarbeiteten dann mit vier Vertretern der Militärregierungen, unter der Leitung von Edward A. Tenenbaum, die vier Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens, die die Einführung der neuen Währung regelten. Im März 1948 war diesen schon das Gesetz zur Errichtung der Bank deutscher Länder vorausgegangen. Die neue Währung war von Anfang an als reine Papierwährung geplant; eine Gold- oder Devisendeckung war nicht vorgesehen. Heute erinnert ein Museum in Rothwesten an diese Vorgänge. Die Bevölkerung wurde über die bevorstehende Einführung erstmals am 18. Juni 1948 – drei Tage vor der Einführung – durch eine Rundfunkmeldung informiert. Die entsprechenden Gesetze traten am 20. Juni 1948 in Kraft. Die Deutsche Mark wurde am Montag, dem 21. Juni 1948, in den westlichen Besatzungszonen, also in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Bayern eingeführt und war dort von da an alleiniges Zahlungsmittel. Berlin In den drei Westsektoren von Berlin erfolgte die Einführung der neuen Währung mit einer Verzögerung von drei Tagen am 24. Juni 1948 und löste die sowjetische Berlin-Blockade aus. Alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel wurde die „Westmark“ hier erst am 20. März 1949. Für Grenzgänger zwischen Ost- und West-Berlin wurde eine Lohnausgleichskasse eingerichtet. Die in Westberlin ausgegebenen Geldscheine wurden mit einem aufgedruckten oder perforierten B gekennzeichnet und werden von Sammlern aufgrund dessen geschätzt. Die neue Währung wurde an den Ausgabestellen für die Lebensmittelmarken ausgegeben. Pro Person wurde nur ein so genanntes „Kopfgeld“ von 60 DM ausgezahlt; 40 DM sofort und weitere 20 DM zwei Monate später. Ferner erhielten Unternehmen auf Antrag bei ihrer Bank pro Angestellten einen so genannten „Geschäftsbetrag“ von 60 DM. Der „Geschäftsbetrag“ und das „Kopfgeld“ wurden später bei der Umstellung des Barvermögens angerechnet. Altes Reichsmark-Barvermögen musste zur Umstellung bis zum 26. Juni 1948 bei einer Hauptumtauschstelle abgeliefert und angemeldet werden. Dort wurde nach Genehmigung durch das Finanzamt das Gesamtgeld über ein „Reichsbank-Abwicklungskonto“ umgestellt. Bei den natürlichen Personen wurde vom Gesamtaltgeld zunächst der neunfache Kopfbetrag abgezogen. Der Rest wurde zu je 50 % auf ein Freikonto und 50 % auf ein Festkonto umgestellt. Kurze Zeit später wurde das Festkonto aufgelöst, indem 70 % seines Betrages vernichtet, 20 % auf das Freikonto und 10 % auf das Anlagekonto übertragen wurden. Dadurch sollte der Gefahr einer erneuten Inflation durch eine zu große Geldmenge vorgebeugt werden. Letztlich ergab sich so ein faktisches Umstellungsverhältnis von 10:0,65, das heißt, je 100 RM erhielt man 6,50 DM. Bei den Wirtschaftsunternehmen wurde vom Altgeld der zehnfache Geschäftsbetrag abgezogen und die Umstellung danach wie bei den natürlichen Personen vorgenommen. Die Altgeldguthaben der Banken sowie der öffentlichen Hand erloschen. Löhne und Gehälter, Mieten und Steuern und ähnliche wiederkehrende Zahlungen wurden mit dem Umstellungstag im Verhältnis 1:1 in DM fällig.
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