Getto Litzmannstadt
Zum Teil diente das Lagergeld als Tauschwährung, mit der mitgebrachtes Geld oder Zuwendungen von Angehörigen an die Gefangenen für die SS nutzbar gemacht werden konnte. Dazu wurde dieses Lagergeld in einem deutlich schlechteren Währungskurs als der erreichbare Warenwert eingetauscht und nur damit konnten danach Lebensmittel oder Waren von den KZ-Häftlingen in lagerinternen Verkaufsstellen, z. B. in der „Kantine“, erworben werden. Es gab Vorschriften über maximale Mengen und Zeiträume der Gültigkeit der Wertscheine. Es war nie so, dass einzelne KZ-Häftlinge für ihre Arbeit (Lohn) selbst bezahlt wurden, sondern einzelne erhielten hin und wieder „Prämienscheine“ (z. B. im KZ Dachau, KZ Herzogenbusch), „Gutscheine“ oder „Kupons“ über geringfügige Nennbeträge (5, 10, 50 oder 100 Pfennige bzw. Gulden oder Kronen) als Anreiz oder Belohnung. Eine Bezahlung im Sinne eines regelmäßigen Lohns gab es in Konzentrationslagern prinzipiell nicht. Ghettogeld Eine vergleichbare Funktion hatte auch das Ghettogeld, das im Ghetto Litzmannstadt im Umlauf war. Seit dem 8. April 1940 war im Ghetto nicht mehr die Mark oder der polnische Złoty offizielles Zahlungsmittel, sondern die Scheine und Münzen des Ghettogeldes. Diese wurden offiziell durch den „Ältesten der Juden in Litzmannstadt“, also den Leiter der jüdischen Selbstverwaltung Chaim Rumkowski, ausgegeben. Die eigentliche Kontrolle über das Ghetto übten aber die nationalsozialistischen Machthaber aus, die über die Ausgabe des Geldes verfügten. Es gab Geldscheine im Wert von 0,50, ein, zwei, fünf, zehn, zwanzig und fünfzig Mark. An Münzgeld wurden Entitäten zu zehn Pfennig sowie fünf, zehn und zwanzig Mark aus Aluminium und Aluminium-Magnesium ausgegeben.
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